Für die Ausschreibung von akademischen Bezeichnungen, eidgenössischen Fachzahnarzttiteln und durch das Büro für zahnmedizinische Weiterbildung (BZW) ausgegebenen privatrechtlichen Titeln gelten unterschiedliche Regelungen. Die Leitlinien des BZW für berufliche Angaben in der Zahnmedizin geben einen .Überblick darüber, welche gesetzlichen und standesrechtlichen Regelungen zur Ausschreibung von akademischen Titeln, Weiterbildungsqualifikationen, Tätigkeiten und Mitgliedschaften gelten. Während die gesetzlichen Vorschriften für alle Zahnärzte und Zahnärztinnen der Schweiz gelten, sind die standesrechtlichen Vorgaben nur für die Mitglieder der SSO bindend.
Das Büro für zahnmedizinische Weiterbildung hat die Leitlinien des BZW für berufliche Angaben in der Zahnmedizin überarbeitet und insbesondere die Ausführungen unter «Bst. B Fachzahnarzttitel und andere zahnmedizinische Qualifikationen» dahingehend präzisiert, dass die Ausschreibung «Spezialist/Spezialistin» sowie «Kieferorthop.de/ Kieferorthopädin», «Parodontologe/ Paradontologin», «Oralchirurg/Oralchirurgin» oder «Rekonstruktiver Zahnarzt / Rekonstruktive Zahnärztin» den Eindruck erwecken, eine entsprechende Weiterbildung zum Fachzahnarzt gemäss Medizinalberufegesetz (MedBG) absolviert zu haben, sodass ihre Verwendung gemäss MedBG unrechtmässig ist, wenn die sich so bezeichnende Person die entsprechende Weiterbildung nicht absolviert hat. Ebenso können diese Ausschreibungen als unzutreffende Titel- oder Berufsbezeichnung interpretiert werden, die geeignet sind, den Anschein besonderer Auszeichnungen oder Fähigkeiten zu erwecken. Entsprechend würde eine Person, welche die Weiterbildung zum Fachzahnarzt nicht absolviert hat, jedoch diese Ausschreibung verwendet, unlauter im Sinne des UWG handeln. Es ist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es bis anhin noch kein präjudizierendes Urteil gibt. Bei den vorangehenden Ausführungen handelt es sich lediglich um eine Interpretation der gesetzlichen Vorgaben. Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO und das Büro für zahnmedizinische Weiterbildung BZW können darauf nicht behaftet werden. Die Leitlinien des BZW für berufliche Angaben in der Zahnmedizin sind auf der Website des Büros für zahnmedizinische Weiterbildung BZW publiziert.